AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEDARO (B2B)

  1. Allgemeines
    • Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche der MEDARO GmbH & Co. KG, Eichenstraße 4, 83083 Riedering, Deutschland (nachfolgend: MEDARO) abgeschlossenen Verträge mit dem Kunden (nachfolgend: KUNDE) betreffend einen Verkauf von Software und Video on Demand Inhalte (VOD) Inhalten.
    • Die Video on Demand Inhalte (VOD) von MEDARO werden als kostenpflichtiger digitaler Inhalt zum Abruf („VIDEO ON DEMAND“) vorgehalten.
    • Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und beziehen sich ausschließlich auf die über den B2B Online-Shop https://doctagimporter.de/ der MEDARO abgeschlossene Verträge.
    • Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt MEDARO nicht an, es sei denn, MEDARO hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
    • Gegenstand dieser AGB ist der Verkauf von angebotener Kaufsoftware, VIDEO ON DEMAND Inhalten und sonstigen Leistungen und Produkten von MEDARO (wie z.B. Bereitgestellten Muster-Texten oder individuell durch MEDARO überarbeitete Dokumente). Der Vertragsgegenstand ergibt sich ausschließlich aus dem in Online-Shop getätigten Angaben zum jeweiligen Produkt, dem konkreten Angebot und diesen AGB. Flyer, Kataloge, Preislisten und sonstige Aussagen von MEDARO werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich auf den Online-Shop verweisen.
    • Produktbeschreibungen, Darstellungen, Aussagen usw. von MEDARO sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf einer gesonderten schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung von MEDARO.
  2. Vertragsschluss (Warenkorb)
    • Der KUNDE kann durch Anklicken des entsprechenden Buttons die gewünschten Artikel in den Warenkorb einlegen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der KUNDE die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ abschließen.
    • Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Artikel, kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren.
    • Bei VIDEO ON DEMAND Angeboten und Kaufsoftware stellt die Anzeige der Angebote im Online-Shop die Aufforderung an den NUTZER zur Abgabe eines Angebotes im Hinblick auf den Bezug der VIDEO ON DEMAND Angebote bzw. Kaufsoftware dar. Der NUTZER gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel oder Produkte ab. MEDARO wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch diese automatisierte Bestellbestätigung kommt das Vertragsverhältnis zu Stande.
    • Der Kaufvertrag kommt zustande mit der MEDARO GmbH & Co. KG, Eichenstraße 4, 83083 Riedering, Deutschland.
    • Die Vertragssprache ist Deutsch.
  3. Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext wird von MEDARO gespeichert. Diese AGB können auch auf der Website abgerufen und ausgedruckt werden.

  1. VIDEO ON DEMAND
    • Bei VIDEO ON DEMAND Inhalten handelt es sich zum einen um bereits durch die MEDARO durchgeführte und aufgezeichnete Schulungsinhalte, zum anderen kann es sich auch um exklusiv für VIDEO ON DEMAND erstellte Inhalte handeln.
    • Nähere Informationen zum Inhalt der VIDEO ON DEMAND Inhalte finden sich in der jeweiligen Beschreibung. Für den Abruf der VIDEO ON DEMAND Angebote erhalten Sie von uns einen Link zu einer Seite, auf der Sie sich den Inhalt anschauen können.
    • Bei den Videos handelt es sich um sogenannte digitale Inhalte im Sinne des § 327 Abs. 2 Satz 1 BGB.
    • Der Inhalt wird durch Bekanntgabe des Links bereitgestellt. Dieser wird sowohl nach Absenden der Bestellung unmittelbar im Shop angezeigt, als auch per E-Mail an die vom KUNDEN hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.
    • Wird der Vertrag aufgrund fehlender Bereitstellung beendet, gelten die Regelungen des § 327c BGB.
  2. Dokumentenerstellung und Bereitstellung von Dokumenten
    • MEDARO weißt darauf hin, dass die Vorlagen und Dokumente lediglich Muster darstellen, die vom KUNDEN vor dem Einsatz noch einmal individuell auf rechtliche Belange hin untersucht werden müssen.
    • MEDARO leistet ausdrücklich keine Rechtsberatung und kann auch nicht garantieren, dass alle Dokumente vollständig dem aktuellen rechtlichen Stand entsprechen.
    • Beauftragt der KUNDE die individuelle Vorbereitung von Dokumenten oder PDF-Vorlagen, wird MEDARO auf Basis der vom Kunden übermittelten Informationen die Vorlage technisch erstellen und dem KUNDEN in einem geeigneten, marktgängigen Format zur Verfügung stellen. Etwaige Anpassungswünsche des KUNDEN nach Auslieferung der Dokumente sind bei Anpassungen, die nicht auf einem Verschulden von MEDARO beruhen, auf eine Korrekturschleife begrenzt. Weitere Korrekturschleifen können nur gegen Kostenerstattung erfolgen. MEDARO wird vorab auf die zu erwartenden Kosten hinweisen.
    • Der KUNDE hat die übersendeten Vorlagen und Dokumente unverzüglich abzunehmen. Ist eine Abnahme nach 5 Werktagen nicht erfolgt, wird MEDARO den KUNDEN zur Abnahme in Textform auffordern. Erfolgt auf die Abnahmeaufforderung von MEDARO erneut keine Reaktion, gilt die Leistung 5 Werktage nach der erneuten Aufforderung als abgenommen.
  3. SOFTWARE
    • Der Leistungsumfang der Software und die damit verbundenen Systemvoraussetzungen können vom KUNDEN vor dem Kauf im Online-Shop von MEDARO eingesehen werden.
    • Der KUNDE erwirbt mit Kauf der Software einen Lizenzschlüssel, der Ihn berechtigt die Software im Rahmen der für die jeweilige Software geltenden Lizenzbedingungen zu verwenden.
    • Die Software selbst kann auf der Seite doctagimporter.de durch den KUNDEN heruntergeladen werden. Anschließend kann er innerhalb der Software diese mittels des erhaltenen Lizenzschlüssel zur Nutzung im Rahmen der Lizenzbedingungen freischalten.
    • Die Bereitstellung des Lizenzschlüssels erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Bestellung durch Übermittlung des Schlüssels im Rahmen der auf dem Bildschirm angezeigten Bestellbestätigung und in der per E-Mail an die vom KUNDEN hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelte Rechnung.
  4. Preise und Versandkosten
    • Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie Sie im B2B Online-Shop angezeigt werden. Soweit vertraglich mit MEDARO besondere Konditionen vereinbart worden sind, werden diese bereits im System berücksichtigt. Notwendig für den Einbezug von Rabatten ist der Login in das berechtigte Nutzerkonto. Bei Fragen zu den bestehenden Konditionen oder Problemen im Shop wenden Sie sich bitte an uns.
    • Die Preise werden in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. etwaig anfallender Versandkosten.
    • Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom KUNDEN zu zahlen sein.
    • Eine Gastbestellung ist jederzeit möglich.
  5. Zahlungsbedingungen
    • MEDARO akzeptiert nur die angebotenen Zahlungsmethoden. Der KUNDE wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.
    • Wenn eine Bezahlung über PayPal der Firma PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22 – 24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg erfolgt, muss der KUNDE ein PayPal-Konto besitzen und sich mit seinen PayPal-Zugangsdaten legitimieren. Sodann muss der KUNDE den PayPal-Zahlungsprozess durchlaufen und die Zahlung an MEDARO bestätigen. Über die Zahlungsart PayPal kann auch ohne ein PayPal-Nutzerkonto bezahlt werden. Hinsichtlich der Gastfunktion von PayPal gelten die über die Zahlungsart abrufbaren Bestimmungen. Sofern der KUNDE in PayPal die Zahlung über Kreditkarte wählt, wird er je nach der Höhe des Zahlbetrags oder der Art der Lieferung gegebenenfalls durch Einblendung der Website des Kreditinstituts nach einem erforderlichen zweiten Authentifizierungsmerkmal gefragt. Der KUNDE muss den Zahlungsvorgang dann mit seinem persönlichen zweiten Authentifizierungsmerkmal wie Passwort, PIN, TAN oder biometrischen Daten wie Fingerabdruck oder Gesichtsscan mittels einer speziellen App verifizieren. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite von Paypal unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/home.
    • Im Falle des Verzugs ist der KUNDE zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen des Zahlungsverzuges bleiben unberührt.
    • Sollte ein Zahlungsziel des KUNDEN um 7 Tage überschritten werden und dieser Verzug ist durch den KUNDEN zu vertreten, sind alle in diesem Zeitpunkt offenen Forderungen von MEDARO gegenüber dem KUNDEN sofort zur Zahlung fällig.
  6. Liefer- und Versandbedingungen
    • Für die Auslieferung des Lizenzschlüssels und der VIDEO ON DEMAND Inhalte entstehen keine Versandkosten.
    • In allen anderen Fällen ergeben sich die Versandkosten aus dem Online-Shop und werden dem KUNDEN – soweit berechenbar – vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
    • Kommt der KUNDE in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom KUNDEN zu vertretenden Gründen, so ist MEDARO berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
    • Der Eintritt von Lieferverzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den KUNDEN vorab erforderlich.
  7. Gewährleistung/Mängelhaftung/Rügepflicht
    • Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern im nachfolgenden nichts abweichendes vereinbart ist. Die gesetzlichen Sonderregelungen für den Verkauf an Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB) bleiben unberührt.
    • Für SOFTWARE leistet MEDARO Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit und dafür, dass der KUNDE die SOFTWARE ohne Verletzung von Rechten Dritter nutzen kann. Die Mängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die SOFTWARE in einer Hard- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die nicht den von MEDARO gestellten Anforderungen entspricht oder für Änderungen und Modifikationen, die der KUNDE an der SOFTWARE vorgenommen hat, ohne hierzu durch Gesetz, diesen Vertrag oder aufgrund vorheriger schriftlicher Zustimmung, von MEDARO berechtigt zu sein.
    • Der KUNDE hat die SOFTWARE und Vorlagen bzw. Musterdokumente unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese bei Vorliegen unverzüglich MEDARO anzuzeigen, andernfalls ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn ein solcher Mangel später entdeckt wird. Es gilt § 377 des Handelsgesetzbuches (HGB).
    • Bei SOFTWARE ist MEDARO bei Vorliegen eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels (“Nachbesserung”) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung hat der KUNDE ggf. eine neue Version der SOFTWARE zu akzeptieren, sofern dies nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führt. Bei Rechtsmängeln wird MEDARO nach eigener Wahl dem KUNDEN eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Vertragssoftware verschaffen oder diese so ändern, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
    • MEDARO kommt der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung auch dadurch nach, dass MEDARO Updates mit einer automatischen Installationsroutine auf ihrer Homepage zum Download bereitstellt und dem KUNDEN telefonischen Support zur Lösung etwaiger Installationsprobleme anbietet.
    • Das Recht des KUNDEN, bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Bei nur unerheblichen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.
    • Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln verjähren – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen – in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt beim Verkauf auf einem Datenträger mit der Ablieferung der Vertragssoftware, beim Verkauf im Wege des Downloads aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung des Lizenzschlüssels durch MEDARO.
    • Besteht zwischen den PARTEIEN ein Wartungsvertrag, so richtet sich die Frist zur Mängelbeseitigung nach den in diesem Wartungsvertrag festgelegten Fristen.
    • Der KUNDE ist verpflichtet, MEDARO Mängel an der SOFTWARE unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  8. Haftung
    • Für Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz „vergeblicher Aufwendungen” (§ 284 BGB) gegen MEDARO gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieses Artikels der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Haftung von MEDARO nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHaftG) und von MEDARO abgegebene Garantien bleiben unberührt.
    • MEDARO haftet für alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MEDARO, der Mitarbeiter, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MEDARO beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    • MEDARO haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von MEDARO, der Mitarbeiter, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MEDARO beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    • Für fahrlässige Verstöße, die nicht unter Ziffer 3 fallen, haftet MEDARO, wenn MEDARO eine wesentliche Vertragspflicht, d.h., eine Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht oder Kardinalpflicht) fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist in solchen Fällen auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, d.h., auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
    • In allen anderen Fällen haftet MEDARO nicht.
  9. Datenspeicherung und Datenschutz

Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite.

  1. Schlussbestimmungen
    • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 83083 Riedering, Deutschland. Dieser Ort gilt auch als Erfüllungsort für die Bereitstellung der digitalen Inhalte.
    • Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von MEDARO, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
    • Der KUNDE ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen, die ihm aus diesem Vertrag zustehen, aufzurechnen oder zurückzubehalten, es sei denn, die Gegenansprüche sind von der MEDARO schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.